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Gebäudeenergieausweis – wer braucht ihn wann?

Ein Energieausweis ist ein Dokument, das den Energiebedarf des Gebäudes für seine Nutzung angibt. Darin enthalten ist die Energie, die für Heizung, Lüftung, Warmwasserbereitung und Kühlung benötigt wird. Bei Nichtwohngebäuden umfasst das Zertifikat auch die Beleuchtung. Die Pflicht zum Besitz eines Energieausweises ergibt sich aus europäischem Recht und hat das Ziel, die Energieeffizienz von Gebäuden zu fördern.

Wann ist ein Energieausweis erforderlich?

In vielen Situationen ist ein Energieausweis erforderlich, insbesondere beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie. Bei Verkauf oder Vermietung der Immobilie muss der Gebäudeeigentümer die Bescheinigung an den neuen Käufer oder Mieter weitergeben. Dies gilt sowohl für Gebäude als auch für Gebäudeteile, etwa Wohnungen oder Gewerberäume.

Diese Verpflichtung besteht auf Grundlage des Gesetzes über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vom 29. August 2014. Bei öffentlichen Gebäuden mit einer Nutzfläche von mehr als 250 m² ist die Bescheinigung an einer gut sichtbaren Stelle anzubringen, wenn das Gebäude von öffentlichen Verwaltungsträgern genutzt wird.

Darüber hinaus sind Investoren verpflichtet, der Baufertigstellungsanzeige bzw. dem Antrag auf Baunutzungsgenehmigung einen Energieausweis beizufügen. Eine Ausnahme bilden Einfamilienhäuser mit einer Fläche von bis zu 70 m², die für eigene Wohnzwecke gebaut werden. Diese Verpflichtung trat am 28. April 2023 in Kraft.

Wer beauftragt die Erstellung des Zeugnisses?

Die Ausstellung des Zeugnisses beauftragt:

  • Eigentümer oder Verwalter des Gebäudes (bei Verkauf oder Vermietung),
  • eine Person, die ein genossenschaftliches Eigentumsrecht an den Räumlichkeiten hat (im Falle eines Verkaufs oder einer Vermietung dieses Rechts),
  • Investor (im Falle der Fertigstellung des Baus oder des Erhalts einer Nutzungsgenehmigung).

Es sei daran erinnert, dass der Käufer oder Mieter nicht auf den Anspruch auf den Erhalt der Bescheinigung verzichten kann und die Tatsache der Übertragung in der notariellen Urkunde festgehalten wird. Die Nichtvorlage der Bescheinigung hat zur Folge, dass der Notar über die Notwendigkeit der Einholung dieser Bescheinigung informiert wird.

Welche Vorteile bietet ein Energieausweis?

Ein Energieausweis hat viele Vorteile. Zunächst lässt sich damit die Energieeffizienz des Gebäudes ermitteln, die sich direkt auf die Kosten für die Instandhaltung der Immobilie auswirkt. Die im Zertifikat enthaltenen Informationen helfen dem Eigentümer, Mieter oder Nutzer, die jährlichen Kosten im Zusammenhang mit dem Energieverbrauch einzuschätzen, und ermöglichen es außerdem, Bereiche zu identifizieren, in denen Einsparungen möglich sind.

Darüber hinaus kann sich der Besitz eines Zertifikats auf den Wert der Immobilie auswirken – Gebäude mit einer besseren Energieeffizienz sind für potenzielle Käufer attraktiver, die zunehmend auf Energieeffizienz und Wartungskosten achten.

In welcher Form wird das Zertifikat bereitgestellt?

Der Energieausweis kann in Papierform oder in elektronischer Form vorgelegt werden. In beiden Fällen muss das Dokument die im zentralen Gebäudeenergieregister vergebene Nummer und die Unterschrift einer bevollmächtigten Person tragen. Bei der elektronischen Version ist eine elektronische Signatur erforderlich.

Zusammenfassung

Ein Gebäudeenergieausweis ist ein unverzichtbares Dokument beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie sowie bei der Fertigstellung des Baus einer neuen Anlage. Dieses Zertifikat erfüllt nicht nur gesetzliche Anforderungen, sondern ermöglicht auch eine bessere Steuerung der Energiekosten und eine Steigerung des Gebäudewerts. Dies ist ein wichtiger Baustein im Streben nach ökologischerem und effektiverem Bauen.

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